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VG Berlin, 14.10.2016 - 4 K 325.15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2a Abs 1 S 7 StVG, § 2a Abs 2 StVG, § 2a Abs 5 S 4 StVG, § 2a Abs 5 S 5 StVG, § 2 Abs 1 S 1 StVG
Entziehung einer Fahrerlaubnis - bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung - Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87
Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch - …
Auszug aus VG Berlin, 14.10.2016 - 4 K 325.15
Angesichts des Umstandes, dass die Behörde auf den Widerspruch des Klägers eine Sachentscheidung in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Juli 2015 getroffen hat, ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 VwGO durch das Verwaltungsgericht nicht zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - BVerwG 6 C 24.87 -, Rn. 10, juris). - BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche …
Auszug aus VG Berlin, 14.10.2016 - 4 K 325.15
Soweit die Behörde dem Kläger mit dem angefochtenen Bescheid aufgegeben hat, seinen Führerschein innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Bescheides abzugeben und ihm widrigenfalls ein Zwangsgeld angedroht hat, lagen die Voraussetzungen für den Erlass dieser Verfügungen in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, dem Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 3 B 144.00 -, Rn. 2, juris), nicht (mehr) vor.